Komödie

 

Love 01, 2008, Aquarell, 48 x 32 cm

 

In der „Commedia“, bezogen gleichermaßen auf die „Göttliche“, die Divina Commedia, wie auch auf die irdische, die Commedia dell’arte, klingt immer auch die „tragoedia“ an. Tragisch an der Tragödie ist, dass eine Person um des Gelingens willen einen an sich richtigen Zug macht, der sich als „großer Fehler“ und damit als Grund dafür erweist, dass das Leben der Person in das tiefste Unglück gestürzt wird. Christoph Menke leitet daraus die Infragestellung einer gelingenden Praxis ab, da sowohl das Wissen wie auch die Tat des tragischen Helden nicht nur nichts nützt, sondern ihn sogar ins furchtbare Verderben stürzt.[1] Für den Zuschauer werde aber gerade durch die Aussetzung der Praxis in der notwenigen Distanz zum tragischen Geschehen, „jenseits des schicksalhaften Wechsels von Glück und Unglück, auch die Schönheit der Materialien und Formen wahrnehmbar, durch die jener tragische Wechsel überhaupt erst zur Darstellung kommt“. Schon die Romantiker haben erkannt, dass, je ästhetischer, je spielerischer die Tragödie wird, diese unweigerlich in die Komödie umschlagen muss. Nietzsche hat nun dieses romantische Tragik-Komödien-Modell noch weiter getrieben: Die spielerisch-komische Selbstauflösung der Tragödie zielt auf eine Transformation der Praxis durch Spiel, kann diese aber nur im Spiel durchführen.[2] Die so entstandene „Erlösung im Scheine“[3] und die berühmte „ästhetische Rechtfertigung des Daseins“[4] können aber in Zeiten des Kampfes der Moralen, der Religionen und sittlichen Wertschätzungen (also heute) nur noch „ernsthaft“ parodiert werden mit Hilfe einer Kunst, die als eine „übermüthige, schwebende, tanzende, spottende, kindische und selige Kunst“ uns der „Freiheit über den Dingen“[5] versichert.

 

[1] Christoph Menke, Die Gegenwart der Tragödie – Versuch über Urteil und Spiel, Frankfurt 2005, S. 110ff

[2] Ibid., S. 138

[3] Friedrich Nietzsche, Die Geburt der Tragödie, KSA 1, S. 103

[4] Ibid., S. 47

[5] Friedrich Nietzsche, Die fröhliche Wissenschaft, 107, KSA 3. S. 465

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